Rückvergütung der naturheilkundlichen Beratungen & Behandlungen

Rückvergütung der Krankenkassen

Die meisten Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für die naturheilkundlichen Beratungen im Rahmen

Ihrer  Zusatz­versicherung. Eine ärztliche Überweisung wird in der Regel nicht verlangt. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse. 

Fragen Sie Ihre Kasse direkt und verwenden Sie die untenstehende Zulassungs­nummer:
EMR und ASCA Zulassungsnummer ZSR-Nummer: K743160 

Preise Laboranalysen

Rückvergütung der Labor-Untersuchungen 

Die meisten Zusatzversicherungen der Schweizer Krankenkassen decken die Kosten für Laboruntersuchungen wie Stuhl- und Mikronährstoffanalyen entweder gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse für die jeweilige Beteiligung.

 

Preise Naturheilkundliche Präparate

Rückvergütung der Präparate gemäss Therapieempfehlung

Die meisten naturheilkundlichen Produkte und Vitalstoffpräparate (Vitamine, Mineralien, usw.) sind nicht abgedeckt, da diese als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden. Es ist daher ratsam, diese Ausgaben als eine Investition in die eigene Gesundheit zu betrachten. Durch die regelmäßige Überprüfung und Unterstützung des eigenen Gesundheitszustands können langfristig positive Effekte erzielt und potenzielle gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und vermieden werden.